In diesem Artikel erfolgt eine Zusammenfassung einer umfänglicheren Situationsbeschreibung, die als PDF am Ende des Artikels heruntergeladen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Zielstellung des Dokumentes
2 Situationsbeschreibung rechtlich
3 Situationsbeschreibung wirtschaftlich
4 Situationsbeschreibung geistig
4.1 Innenverhältnis
4.2 Aussenwirkung
4.3 Emotional Seelische Ebene
5 Fazit:
6 Grundsätze für einen Weg aus der Krise
1 Einleitung und Zielstellung
Die Firma Reljuv S.A. betreibt ein Siedlungsprojekt in der Nähe der beiden Ortschaften Maciel und Caazapá unter der postalischen Adresse:
RELJUV SA (El Paraíso Verde)
Colonia Riachuelo
060101 Maciel, Caazapá
PARAGUAY
Ein Siedlungsprojekt mit dem Marketingnamen „El Paraiso Verde“.
Das gesamte Projekt, die Firma Reljuv S.A. und mit ihr alle betroffenen Investoren, befinden sich wirtschaftlich, juristisch und auch bzgl. des Zusammenlebens in einer existentiellen Krise. Ob ein erfolgreicher und langfristig nachhaltiger Weg aus dieser Krise gefunden werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab
- Gelingt es, trotz der verworrenen Informationslage und den Vertuschungsversuchen von Akteuren eine möglichst genaue, umfassende und schonungslose Analyse der Situation zu machen, die keinerlei Rücksicht auf die Befindlichkeiten der verantwortlichen Akteure nimmt?
- Gelingt es, die bisherigen Praktiken, Überzeugungen, Verfahrensweisen, Strukturen usw., die in die gegenwärtige Krise geführt haben, so zu korrigieren oder umzuwandeln und auf eine erfolgreiche Zukunft auszurichten, dass für die bereits hier wohnenden Menschen, aber auch besonders für neue Interessenten eine attraktive Lebensumgebung hergestellt werden kann?
- Gelingt es, die für die Umsetzung der erforderlichen Umstrukturierungen erforderlichen Kompetenzen, Willenskräfte und finanziellen Mittel aufzubringen?
2 Situationsbeschreibung rechtlich
Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Reljuv S.A. und den Investoren, die in diesem Siedlungsgebiet investiert haben, sind diverse Verträge oder unterzeichnete Dokumente, die insbesondere die Investoren bei Unterzeichnung für rechtskräftige Verträge gehalten haben:
- Kaufverträge (Contratos Privados) von Grundstücken oder Apartments
- Nutzungsverträge
- Verträge über die Ausgabe von Vorzugsaktien mit einer garantierten Dividende von 8% des eingesetzten Kapitals pro Jahr
- Verträge über den Verkauf von Investment-Paketen in Form sogenannter Vorsorgegrundstücke. Diese Vorsorgegrundstücke dürfen vertraglich von den Investoren in keiner Weise verwendet oder verändert werden. Die Firma Reljuv S.A. verpflichtet sich, die eingezahlte Summe nach 2 Jahren plus einer Rendite von13% Zinsen an die Investoren zurückzuzahlen.
- Verträge über den Verkauf von Investment-Pakete in Form sogenannter CashCow-Beteiligungen, die einmalig eine Dividende von 12% pro Jahr beinhalten aber keine fixierte Rückkaufvereinbarung.
- Vertragslose Einzahlungen auf ein Kundenkonto gegen Quittung, die rein im Vertrauen in die Redlichkeit der Firma Reljuv S.A. getätigt wurden.
- Condominiumsvertrag, der einseitig nur von den Investoren unterzeichnet wurde und damit eine freiwillige Verpflichtung darstellt, sich an bestimmte Regeln des Zusammenlebens bzw. an Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Reljuv S.A. zu halten.
- Ein Reglamento, welche bei der Anmeldung des Projektes als Barrio Cerrade im Catastro Publico Paraguays hinterlegt werden musste und implizit Bestandteil der Eigentumsübertragungsurkunde ist. Leider wurde es den Unterzeichnenden bei der Eigentumsübertragung nicht vorgelegt, bzw. nur sehr widerwillig und auf Nachfrage.
Eigentümer (mit Titel horizontal) bzw. Besitzer (ohne Titel) von Grundstücken sind
• Investoren aus dem Ausland
• die Firma Reljuv S.A. (100% Eigentum der Familie Annau)
• die Firma Constructora S.A. (100% Eigentum der Familie Annau)
• die Familie Annau
2.1 Eigentumsübertragungen aus dem Bestand der Reljuv S.A.
Es hat seitens des Vorstandes der Reljuv Eigentumsübertragungen von Grundstücken sowohl in den Privatbesitz der Familie Annau wie auch in das Eigentum der von der Familie Annau gegründeten Firma Constructora S.A. gegeben. Ob die Entnahme von Kapital einer gegenüber ihren Investoren de facto zahlungsunfähigen Firma paraguayischem Recht entspricht, muss gerichtlich entschieden werden.
2.2 Alte Administration, neue Administration
Unter alter Administration sind die Vorstandsmitglieder
- Sylvia Annau
- Dr. Erwin Annau
- (Dr.) Juan Buker (Vorstandsvorsitzender)
zu verstehen. Unter der neuen Administration sind die Vorstandsmitglieder
- Sylvia Annau
- Dr. Erwin Annau (Vorstandsvorsitzender)
zu verstehen. Im Oktober 2023 schied der bis dahin als Vorstandsvorsitzender agierende Juan Buker aus dem Unternehmen aus.
Auf die Frage an die neue Administration, wie es denn so plötzlich zu dieser Situation kommen konnte, wurde den Investoren mitgeteilt, dass es eine Aufgabenverteilung gab innerhalb des Vorstandes. Die Familie Annau sei lediglich für die Außenvertretung des Projektes, das Marketing und den Verkauf zuständig gewesen. Das gesamte operative Geschäft, d.h. die Verwendung der durch den Verkauf eingenommenen Investorengelder hätte in der Verantwortung des alten Vorstandsvorsitzenden Juan Buker gelegen.
Warum viele Investoren Schwierigkeiten mit dieser Begründung haben, wird in der detaillierten Situationsbeschreibung ausgeführt.
2.4 Anzeigen gegen die Firma Reljuv S.A.
Es gibt zahlreiche Anzeigen gegen die Firma Reljuv S.A. und deren ehemalige wie aktuelle Vorstandsmitglieder. Die daran beteiligten Anwälte kritisieren öffentlich die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft. Alle Beklagten halten die vorgebrachten Anschuldigungen für unbegründet.
Die Firma Reljuv S.A. hat selbst eigene Anzeigen gegen Herrn Buker und andere ehemalige Mitarbeiter der Firma Reljuv S.A. oder deren Familienangehörige wegen Veruntreuung gestellt. Auch diese Beschuldigungen werden von Herrn Buker als unbegründet zurückgewiesen.
Nach Auskunft der neuen Administration sind diese juristischen Angelegenheiten, obwohl noch keine Anklagen daraus entstanden sind, mit erheblichen Kosten verbunden. Über Höhe und Art der Kosten werden keine Angaben gemacht.
3 Situationsbeschreibung wirtschaftlich
3.1 Wirtschaftliche Situation der Firma Reljuv S.A.
Der Hauptgeschäftszweig der Firma Reljuv ist die Entwicklung des Siedlungsgebietes und der Verkauf von aufgewerteten Grundstücken. Andere wirtschaftliche Aktivitäten wie Hausbau, Hotelbetrieb, Servicedienstleistungen, Landwirtschaft, etc. waren entweder defizitär und wurden durch die neue Administration eingestellt oder tragen nicht wesentlich zum Einkommen des Unternehmens bei. Lediglich der Verkauf von Grundstücken kann mit Sicherheit als gewinnbringende Aktivität angesehen werden.
Angesichts dieser Fakten ist es höchst zweifelhaft, dass die Reljuv jemals wirklich eine Dividende erwirtschaftet hat. Vielmehr muss vermutet werden, dass das als Investitionsanlage eingenommene Geld eben nicht ausschließlich für Investitionen verwendet wurde, die eine Rendite erwirtschaften, sondern auch für die Auszahlung von Dividenden vorhergehender Anlagen oder die Rückzahlung von Vorsorgegrundstücken.
Die neue Administration sah und sieht sich mit zahlreichen von der alten Administration zu verantwortenden Altlasten konfrontiert
- Nicht gezahlte Rechnungen und Löhne
- Nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge
- Unbearbeitete Cedula-Verfahren
- Nicht sachgerecht errichtete Infrastruktur (Damm, Brunnen und Wasserleitungen, Stromnetz, Straßen usw.)
- Undurchsichtige Buchführung
- Keinerlei Kostenstellenstruktur, die eine sinnvolle Unternehmensführung überhaupt erst ermöglichen
- usw.
Die neue Administration hat teilweise in bezahlter, aber oft auch unbezahlter Zusammenarbeit mit Investoren versucht, den Betrieb auf eine wirtschaftliche solidere Basis zu stellen. Welche Maßnahmen hier im Einzelnen mit welchem Erfolg ergriffen wurden, ist den meisten Investoren nicht bekannt. Lediglich die daran beteiligten Investoren haben einen Einblick entsprechend des Grades ihrer Mitarbeit. Diese Investoren leisten sehr engagiert und aus ihrer Sicht im Sinne der Gemeinschaft und des Projektes eine wertvolle Arbeit und helfen so der Reljuv S.A., den Betrieb überhaupt aufrechtzuerhalten. Ohnehin gibt es viele Investoren, die auf vielerlei Art (durch die Betreuung von die Investoren-Reise absolvierenden Menschen, durch Mitarbeit bei der Inventur, bei der Buchführung usw.) einen selbstlosen Einsatz zeigen.
3.2 Wirtschaftliche Situation der Investoren
Die Firma Reljuv S.A. als bisherige Betreiberin des Siedlungsprojektes hat unter der alten Administration gegenüber den Investoren nach eigenen Angaben Verbindlichkeiten in der Größenordnung von ca. 20-30 Millionen Euro angesammelt. Ein genaues Bild der finanziellen Situation wurde den Gläubigern bislang vorenthalten. Durch die nichtgezahlten Dividenden und die nicht gezahlten Vorsorgegrundstückszinsen dürften die Verbindlichkeiten zudem fortlaufend ansteigen. Bislang hat die Firma Reljuv S.A. gegenüber ihren Gläubigern nicht angemessen genau transparent gemacht, in welcher finanziellen Lage sich das Unternehmen genau befindet. Lediglich die Weigerung,
- fällige Rückzahlungen von Vorsorgegrundstücksgeldern
- Dividenden für Vorzugsaktien,
- oder zumindest den Bau der Häuser, für die schon der vollständige Geldbetrag seitens der Investoren zur Verfügung gestellt wurde, fertigzustellen
lässt darauf schließen, dass die finanzielle Situation nicht gut ist für die Firma Reljuv S.A. und sie in Bezug auf diese Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Investoren zahlungsunfähig ist.
Das führt je nach persönlicher Situation bei den Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft zu unterschiedlichen Graden finanzieller Handlungsfähigkeit:
- Investoren, die ihr gesamtes Kapital in die Reljuv S.A. investiert haben, sind nahezu handlungsunfähig
- Investoren, die nur mehr oder minder große Teile ihres Kapitals in die Reljuv S.A., sind finanziell handlungsfähig, machen aber weitere Investitionen von durch den Schuldner Reljuv S.A. zu erfüllenden Bedingungen abhängig.
- Investoren, die lediglich Grundstücke mit und ohne Haus gekauft haben und darüber hinaus keine weiteren Finanzmittel in die Reljuv S.A. investiert haben, sind prinzipiell handlungsfähig
4 Situationsbeschreibung geistig
4.1 Innenverhältnis
Das Vertrauen der meisten Investoren, unabhängig davon, ob sie hier wohnen oder das EPV bereits verlassen haben, in die Fähigkeit der Firma Reljuv, die Situation zu bewältigen, kann als sehr gering eingestuft werden. Lediglich eine kleine Zahl an Investoren spricht ihr volles Vertrauen aus und unterstützt die Firma Reljuv bei der Umsetzung der von ihr entschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation, also insbesondere des Erhöhens der Einnahmen durch neue Grundstücksverkäufe, aber auch bei der Optimierung der betrieblichen Abläufe.
Das Verhältnis dieser der Reljuv vertrauenden Investoren und der Firma selbst als Gruppe zu den anderen, in unterschiedlichem Maße skeptischen oder kritischen Investoren ist tief gespalten. Es finden weiterhin ganz normale Gespräche zwischen Vertretern beider Positionen auf privater Ebene, auch über strittige Themen statt, in denen im Grunde klar wird, dass beide Seiten das Ziel verfolgen, aus der Krise herauszufinden, lediglich andere Auffassungen darüber haben, wie das zu bewerkstelligen ist.
Ein wesentlicher Kritikpunkt seitens der Kritiker ist z.B., dass die öffentlich vielmals angekündigte Transparenz de facto nicht hergestellt wird.
Der Hauptvorwurf der Investoren an die Firma Reljuv betrifft folgende wesentliche Aspekte:
- Einseitige, vor allem wirtschaftliche Vorteilsnahme durch undurchsichtige vertragliche Gestaltungen und einer großen Diskrepanz zwischen versprochenen und gelieferten Leistungen. Diese von vielen Investoren vorgebrachte Vermutung wiegt umso schwerer, weil das zentrale Werbeargument für die Ansiedlung hier der Gemeinschaftsgedanke war. Wenn nun unter dem Deckmantel des Gemeinschaftsgedankens die damit einhergehende Bereitschaft, extrem hohe Grundstückspreise zu zahlen, missbraucht wird, um sich einseitige, materielle Vorteile zu verschaffen, mag das rechtlich zweifelhaft sein. Auf geistiger Ebene dürfte der damit angerichtete Schaden weit größer sein.
- Den Investoren wurde eine hohe Qualität der installierten Infrastruktur versprochen weit über den paraguayischen Standard hinaus. Dafür waren sie bereit, extrem hohe Preis für die erschlossenen Grundstücke und die nochmals hohen Anschlussgebühren von 12.000.000 bzw. 16.000.000 Guarani an die Versorgungsnetze zu bezahlen. Das, was sich heute als sanierungsbedürftige Infrastruktur herausstellt, erfüllt diese Erwartungen nicht.
- Subjektive Willkür bei der Bewertung von Handlungsweisen bzgl. der im Condominiumsvertrag definierten Lebensprinzipien. Wenn man die Ausschlussgründe im Condominiumsvertrag auf die Firma Reljuv anwendet (z.B. grob fahrlässige finanzielle Schädigung von Siedlern), müsste diese nach Ausschlusskriterien des Condominium-Vertrages ausgeschlossen werden. Die teilweise widerrechtliche Entfernung von Siedlern aus dem Siedlungsgebiet und vor allem die in diesem Zusammenhang angewandte Praxis haltloser Unterstellungen hat wesentlich zum schlechten Ruf des Projektes insbesondere in der deutschsprachigen Öffentlichkeit beigetragen.
Da sich aus den Pflichten als Mitglied in der Eigentümergemeinschaft auch finanzielle Aufwendungen ergeben, sind die finanziellen Beziehungen der Investoren zur Reljuv und insbesondere ihre Entwicklung nach Bekanntwerden der Zahlungsschwierigkeiten für das Vertrauensverhältnis von großer Relevanz, weshalb an dieser Stelle näher darauf eingegangen wurde.
Der hohe Sanierungs- bzw. Reparaturbedarf der von der Reljuv S.A. installierten Infrastrukturen (Damm, Straßen, Stromnetz, Wassernetz) wird erhebliche Aufwendungen seitens der Eigentümergemeinschaft erfordern. Die Fähigkeit und Bereitschaft bei den Gläubigern, eine überteuert bezahlte und schon nach wenigen Jahren sanierungsbedürftige Infrastruktur durch weitere Finanzmittel in einen den Anforderungen entsprechenden Zustand zu versetzen, ist innerhalb der Eigentümergemeinschaft in stark unterschiedlichem Maße gegeben.
Ein großer Teil des eingenommenen Geldes dürfte ohnehin für den überdimensionierten, aber einseitig ausgerichteten Sicherheitsdienst ausgegeben werden, der zum Teil für die private Bewachung der Familie Annau sogar innerhalb des Siedlungsgebietes verwendet wird.
Dieser Sicherheitsdienst hat weder die zahlreichen kleinen Diebstähle von Werkzeugen und Material in der Vergangenheit verhindern können noch den größten Diebstahl der Firmengeschichte. Ganz im Gegenteil. Die Investorengelder in der Größenordnung von mehreren Millionen Euro wurden vom Vorstandsvorsitzenden unter dem Schutz eben dieses Sicherheitsdienstes aus dem Unternehmen entfernt und den diversen Empfängern ausgehändigt.
4.2 Aussenwirkung
Eine der wesentlichsten Streitpunkte zwischen der Firma Reljuv und den sie voll umfänglich unterstützenden Investoren einerseits und den übrigen Investoren, die sich weit in der Überzahl befinden, andererseits ist die Einschätzung und Verbesserung der Reputation dieses Projektes, der Firma Reljuv sowie ihrer Vorstandsmitglieder in der Öffentlichkeit.
Bislang wird die öffentliche Präsentation des Projektes ausschließlich von der Reljuv verantwortet. Die neue Administration und ihre Unterstützer empfinden die Veröffentlichungen von Investoren, die sich getäuscht und um ihr Vermögen gebracht sehen und das in unterschiedlicher Qualität in sozialen Medien kundtun, als rufschädigend. Sie drückt ihr Unverständnis u.a. darüber aus, dass die Gläubiger als «Kamikazeinvestoren» bezeichnet werden, die bewusst oder billigend in Kauf nehmend dem Projekt Schaden zufügen. Hierbei wird in der Argumentation gern die öffentliche Kritik an der Firma oder den Vorstandsmitgliedern argumentativ vermengt mit einer diesen Investoren unterstellten Kritik an dem Projekt oder gar den Menschen, die hier leben. Diese Unterstellung, die aus Sicht der Kritiker gar nicht zutrifft, weil sie in vielen Fällen sich ganz deutlich für die ursprüngliche Absicht hinter dem Projekt und erst recht im Sinne der hier lebenden Menschen äußern, führt auf der Seite der Kritiker zu weiterer Verärgerung. In den meisten Fällen richtet sich die Kritik gegen die Firma und ihren Vorstand und nicht gegen das Projekt und die Menschen, die hier leben.
4.3 Emotional Seelische Ebene
Die Auswirkungen auf seelisch- emotionaler Ebene sind ein wesentlicher Schlüssel, um den Ist-Zustand angemessen einschätzen und auf tieferer Ebene verstehen zu können.
In den vergangenen Jahren hat sich ein massiver Missbrauch ereignet von menschlichen Energien in unterschiedlicher Form.
Dieser Missbrauch bezieht sich auf
- Träume, Visionen, Erwartungen und Hoffnungen,
- auf eingebrachtes Engagement (Lebenszeit, Kraft, Emotionen)
- Energie in Form von Lebensleistung (lange erspartes und verdientes Geld, Ressourcen)
- Anteilnahme an gemeinschaftlichen Themen
- Hilfsbereitschaft
- Und dem übergeordnet: menschliches Vertrauen.
Nach den Traumata in den Herkunftsländern in der Corona Zeit, die bei der ersten großen „Welle“ von Siedlern primär zur Auswanderung aufgrund von Kontroll-, Existenz- oder Zukunftsängsten führten, den damit einhergehenden Erschütterungen, Entwurzlungen und Unsicherheiten wurden nun neue Traumata hinzugefügt, die aus der urplötzlich auftretenden, nächsten völlig unerwarteten Erschütterung, Enteignung und Existenzangst entstanden. Viele Siedler erhofften sich aufgrund von Versprechungen und Werbung Sicherheit und Stabilität (gesundheitlich, emotional, sozial, familiär, finanziell) und wurden mit dem Gegenteil konfrontiert, ohne die Corona-Zeit überhaupt verarbeitet zu haben.
„Wir sitzen alle in einem Boot“. Mit dieser manipulativen Formulierung sollten Siedler sich verantwortlich fühlen und sich den von der neuen Administration verordneten „Krisenbewältigungsmaßnahmen“ jubelnd unterordnen. Denn die neue Administration lässt in selbstherrlicher Manier nur das als wirksam zur Bewältigung der Krise gelten, was sie selbst für richtig hält und jede andere Meinung wird weiterhin von ihr selbst oder einem Teil ihrer Unterstützer
- mit abstrusen Unterstellungen einer fremdfinanzierten, feindlichen Übernahme des Projektes
- als angeblich strafbewährter Rufschädigung
- als eine selbstzerstörerische (Stichwort Kamikazeinvestor) Diffamierung der Gründer
- oder mittels anderer, für einen Schuldner den Gläubigern gegenüber völlig deplatzierter und der eigenen Verantwortung für die Misere in keiner Weise gerecht werdender Attribuierungen
als auf jeden Fall feindlich bekämpft.
Anstatt den Raum zur Heilung, Klärung und Erstarkung zu öffnen, um danach einen Weg zur Lösung zu finden, wurden wesentliche Schritte der emotionalen Krisenbewältigung eiskalt übersprungen. Energie, die nicht mehr vorhanden ist, soll mobilisiert und eingesetzt werden. Geschieht das nicht, steht man als „unsozial“, „dumm“, „egoistisch“ , „verantwortungslos“ oder „schwach“ am Pranger.
Wenn das Ziel ist, dass möglichst alle Menschen an einer gesunden Bewältigung der Krise beteiligt werden (weil es anders gar nicht geht), müssen diese Traumata ausgesprochen, wahrgenommen und als berechtigt (weil begründet) in das eigene Leben integriert werden. Bevor also diese Menschen den vor ihnen stehenden Herausforderungen überhaupt erst gewachsen sein können, muss dem eine gewisse „Heilung“ dieser Traumata vorausgegangen oder wenigstens in Aussicht gestellt sein.
Es hilft nichts, wenn Menschen eine „Opferhaltung“ oder „feindliche Gesinnung“ vorgehalten werden. Wenn dieser Vorwurf dann auch noch von den Verantwortlichen oder ihren Apologeten kommt mit der Androhung von Folgen (beispielsweise Ausschluss aus der Gemeinschaft), werden durch diese kommunikative Gewalt gleich neue Traumata geschaffen, weil nicht jeder Mensch so abgebrüht ist, dass er das einfach von sich abperlen lassen kann und sich nicht damit identifiziert.
Die in naher Zukunft anstehende Selbstverwaltung der Eigentümergemeinschaft, egal, ob sie nun von der Reljuv verordnet werden will oder von den Siedlern selbst in Angriff genommen wird, stellt hohe Anforderungen an die daran beteiligten Menschen. Die wenigsten dürften sich bei der Entscheidung für Investition in dieses Projekt vorgestellt haben, sich in einer solchen Lage wiederzufinden, die nun plötzlich Kompetenzen abfragt, wie sie eine Selbstverwaltung benötigt, die aber eben nicht bei jedem vorhanden sind. Eine solche Überforderung setzt ggf. vielleicht das nächste Trauma, vor allem dann, wenn das vorherige noch nicht hinreichend bewältigt werden konnte.
Crisis bedeutet im Griechischen Chance und Gefahr zugleich und ein großer Anteil der Siedler ist grundsätzlich auch bereit, auf Grundlage dieser Sichtweise sich aktiv an der Bewältigung der Krise zu beteiligen. Das setzt jedoch eine vorherige Reinigung von Alleinbestimmungsansprüchen voraus und eine bedingungslose Transparenz und hinreichende Würdigung der Realitäten auf allen ontologischen Ebenen, seien es nun technische und finanzielle also materielle Themen oder eben emotional, geistig-seelische Aspekte.
5 Fazit:
Man kann zusammenfassend sagen, dass die bisherige Managementstruktur, mit der versucht wurde, das Projekt zu entwickeln, zu folgenden Problemen geführt hat:
- Hoher Sanierungsbedarf der Infrastruktur
- Fehlallokation von Investorengeldern in unbekannter, aber erheblicher Höhe (ca. 20-30 Millionen Euro)
- Hohe Abwanderungsrate, ca. 90% der Investoren haben das Projekt wieder verlassen
- Hoher Finanzierungsbedarf zur Erweiterung der Infrastruktur, weil das Projekt von Beginn an geographisch zu groß angelegt war, anstatt es, wie bei solchen Projekten üblich, sich allmählich ausdehnen zu lassen.
- Das Vertrauen innerhalb der anvisierten Eigentümergemeinschaft ist zerrüttet
- Der öffentliche Ruf des Projektes ist schwer geschädigt.
- Erkennbare Erschöpfung der Vorstandsmitglieder durch Verzettelung, die Unfähigkeit zu delegieren und den realitätsfernen Anspruch, überall mitentscheiden zu können
- Der mutmaßliche Betrug auf diversen Ebenen war, laut Aussage der Familie eine Folge ihrer Überforderung, da eine ausreichende Kontrolle de facto von ihnen nicht mehr durchgeführt werden konnte.
- Riskante, betriebswirtschaftlich nicht hinreichend abgesicherte Investitionen und die Einmischung in den Präsidentenwahlkampf 2022/2023 dürften erheblichen finanziellen Schaden angerichtet haben
Der durch die Einmischung in den Präsidentschaftswahlkampf entstandene Schaden ist der alten Administration nicht anzulasten. Denn dass sich in den Wahlkampf eingemischt wurde, war nach eigenen Aussagen von Dr. Erwin Annau (geäußert in Investoren-Meetings vor Investoren) eine Forderung bzw. Bitte der Gründer an den damaligen Vorstandsvorsitzenden, Dr. Juan Buker, der demnach erst dazu überredet werden musste.
Diese Managementstruktur kann damit für die anstehenden Aufgaben der Schaffung einer Verwaltung der Eigentümergemeinschaft als ungeeignet angesehen werden.
Die Firma Reljuv S.A. fügt den Gläubigern kontinuierlich finanziellen Schaden zu, weil
- ausstehende Rückzahlungen teilweise in Millionenhöhe (Euro) nicht geleistet werden
- die Gläubiger wegen nicht gebauter Häuser länger eine nicht unerhebliche Miete zahlen müssen
- andere, wirkliche Rendite erwirtschaftende Investitionen aufgelöst werden müssen, um entweder das Haus fertigzustellen oder den Lebensunterhalt zu verdienen
- Änderungen in der geplanten Lebensführung zusätzliche Kosten erfordern
Das muss bei aller Notwendigkeit der Zusammenarbeit ganz klar gemacht werden.
Nach gegenwärtiger Einschätzung steht und fällt die Fähigkeit etlicher Mitglieder der Eigentümergemeinschaft, sich an dem Erhalt der Gemeinschaftsflächen und der darauf installierten Infrastruktur finanziell beteiligen zu können, mit der Fähigkeit der Reljuv S.A., ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern zumindest gestundet nachzukommen.
Bei nüchterner Betrachtung wurden von beiden Seiten, der Firma Reljuv S.A. wie auch den Investoren, die Schwierigkeiten und Risiken, die mit einem solchen Projekt verbunden sind, völlig unterschätzt. Selbst für erfahrene Bauträger ist ein Projekt dieser Größenordnung mit enormen Risiken verbunden. Wenn dann Laien auf diesem Gebiet ein solches Projekt beginnen, sind Fehlentscheidungen nahezu vorprogrammiert. Zu der finanziellen Schieflage haben sowohl das grob fahrlässige Versprechen einer garantierten Dividende seitens der Firma Reljuv S.A. wie auch die leichtgläubige Erwartung einer solchen seitens der Investoren beigetragen.
Die Investoren haben nur ihr eigenes, über Jahrzehnte angespartes Geld diesem Risiko ausgesetzt, ohne ihrer Investition eine der Investitionssumme angemessene Due Diligence vorausgehen zu lassen. Die Firma Reljuv S.A. jedoch hat das Geld anderer Menschen im Wissen um diese Risiken eingeworben und dann nicht in der versprochenen Weise verwendet. Das ist ein fundamentaler Unterschied und angesichts des Wissensvorsprungs als Betreiber des Projektes vor Ort unverzeihlich.
6 Grundsätze für einen Weg aus der Krise
Vorangestellt sei, dass sich der Lösungsvorschlag ausschließlich auf die Eigentümergemeinschaft des Barrio Cerrados bezieht. Im Kontext des Projektes trägt dieses die Bezeichnung Sektor B. Alle anderen Grundstücke (Sektor A) und die darauf installierten Einrichtungen sind nicht Gegenstand dieser Betrachtungen.
Die Reljuv S.A. und ihre Gläubiger sind gemeinsam in eine Situation gestellt, die anstehenden Probleme zu lösen. Aus diesem Grund ist es essentiell, eine Einschätzung zu treffen, um was für Menschen es sich aktuell bei den Investoren handelt, unabhängig davon, ob sie gleichzeitig auch Gläubiger sind oder nicht und welche Signale auf allen ontologischen Ebenen ausgesandt werden sollten, um aus der Krise herauszufinden und die Siedlergemeinschaft durch neue Menschen zu erweitern, zu stärken, vielfältiger und damit attraktiver zu machen.
Dabei lassen sich folgende sehr häufig anzutreffende Gründe für die Auswanderung und die Ansiedlung hier finden
- Die Menschen empfinden die zunehmende Willkür der herrschenden Instanzen in ihren Ländern als anmaßend und als Bevormundung in nahezu allen Lebensbereichen. Sie haben den Wunsch, gemeinsam mit anderen Menschen unter Wahrung der individuellen Souveränitäten an der Schaffung einer Gemeinschaft mitzuwirken.
Heilsam ist nur, wenn im Spiegel der Menschenseele sich bildet die ganze Gemeinschaft und in der Gemeinschaft lebet der Einzelseele Kraft. - Die Menschen lehnen jeglichen Eingriff in die Selbstbestimmung über ihren Körper, Geist und ihre Seele ab, d.h. insbesondere
• jede Form von verordneter Aussage über die individuelle körperliche Konstitution gegenüber sich selbst als Autoritäten erhebenden Instanzen
• jede Form von verordneter Diagnose oder Test als Vorbedingung für die Gewährung von Grundrechten
• erst recht jede Form von verordneter Therapie
Es gibt nur einen Tempel in der Welt, und das ist der menschliche Körper. Nichts ist heiliger als diese hohe Gestalt. - Die Menschen durchschauen und erleben eine finanzielle Ausbeutung durch eine intransparente und zumeist sich gegen die Steuerzahlenden selbst richtende Verwendung von unter dem Vorwand des Gemeinnutzens erhobenen Steuern und Gebühren. Sie lehnen das Prinzip, dass durch persönliche Erfolge erzielte Gewinne privatisiert und durch persönliche Misserfolge verursachte Verluste sozialisiert werden, ab. Im Siedlungsgebiet leben viele Menschen, die völlig uneigennützig, geringfügig oder gänzlich unbezahlt und ohne laufende Kamera extrem wertvolle Arbeit leisten. Sie sind ein wahrer Schatz und mit Hochachtung zu betrachten und nicht durch advokatische Winkelzüge in Situationen zu versetzen, die dieses wertvolle Engagement gefährden.
- Ablehnung einer immer intransparenter werdenden Herrschaftsstruktur, in der hinter verschlossenen Türen Entscheidungen von denen getroffen werden, die sich widerrechtlich die für die Durchsetzung ihrer egoistischen Interessen erforderlichen Finanzmittel entweder erschlichen oder einfach gestohlen haben. Die Menschen wollen sich an Entscheidungsprozessen aktiv beteiligen und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
- Die zunehmende Gewalt und Kriegsgefahr als Ausdruck eines übersteigerten Egoismus, der durch keine Fassade mehr verborgen werden kann, verbunden mit dem Bedürfnis, seinem Nachbarn vertrauen zu können, ohne Angst, es mit einem Zuträger an die Behörden zu tun zu haben.
Zusammenfassend kann man sagen, Menschen, die hierherkommen, schätzen individuelle Freiheit für sich und andere und lehnen subjektive Willkür ab.
Eine Vereinbarung, welche die Rechte und Pflichten einer Eigentümergemeinschaft und damit die Regeln des Zusammenwirkens von Reljuv S.A. und den einzelnen Investoren definiert, muss unter Berücksichtigung des bislang Geschilderten auf folgenden Grundsätzen fußen:
- Der Erhalt und die Weiterentwicklung des Siedlungsgebietes und hierbei insbesondere der öffentlichen Einrichtungen als wesentlicher Bestandteil dessen sind nur möglich, wenn es gelingt, alle aktuell vorhandenen und ggf. neu zu erwerbenden Kompetenzen innerhalb der Eigentümergemeinschaft voll zum Tragen zu bringen.
- Das erforderliche Engagement dieser Kompetenzen kann jedoch nur geweckt und auf Dauer gehalten werden, wenn die betreffenden Menschen das Vertrauen haben, dass ihre Bemühungen tatsächlich dem Gemeinwohl zugutekommen und nicht von Partikularinteressen missbraucht oder vereinnahmt werden.
- Die Zusammenarbeit aller Mitglieder der Eigentümergemeinschaft basiert auf dem gegenseitigen Vertrauen, dass jedes Mitglied nicht nur seine Rechte wahrnimmt, sondern auch seine Pflichten erfüllt und diese gemäß seinem Anteil am Gemeinschaftseigentum erfüllt.
- Entscheidungen, die die gesamte Eigentümergemeinschaft betreffen, werden so getroffen, dass sie die größtmögliche Unterstützung innerhalb der Eigentümergemeinschaft finden. Dazu ist es erforderlich, dass
- der Entscheidungsprozess von größtmöglicher Transparenz gekennzeichnet ist,
- allen von der Entscheidung Betroffenen genügend Zeit gegeben wird, am Entscheidungsprozess teilnehmen zu können und sich mit dem Gegenstand, über den entschieden werden soll, informieren zu können.
- die einer Entscheidung vorausgehende Diskussion in einer Atmosphäre des gegenseitigen Respekts und der Anerkenntnis anderer Meinungen erfolgt
- Entscheidungen zu fachspezifischen Themen von auf diesem Gebiet kompetenten Menschen getroffen werden, denen das Vertrauen von möglichst vielen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft zum Treffen dieser Entscheidungen erteilt wurde, um endlose Debatten zu vermeiden.
- Alle Informationen, die für die Wahrnehmung der Rechte und Ausübung der Pflichten erforderlich oder hilfreich sind, müssen der gesamten Eigentümergemeinschaft oder mindestens den mit einer fachspezifischen Aufgabe Betrauten zur Verfügung gestellt oder ermittelt werden. Das betrifft insbesondere detaillierte Leistungsbeschreibungen für zum Erhalt der Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführte und von der Allgemeinheit finanziell getragenen Bau- oder Dienstleistungen vor der Auftragserteilung sowie die dazugehörigen Verwendungsnachweise der bereitgestellten Mittel nach Abschluss der Arbeiten.
- Die Regelungen, die alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft betreffen, namentlich die zu erfüllenden Pflichten, müssen auf das absolut Notwendige, rein für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums unbedingt Erforderliche beschränkt bleiben, um dem Hauptbedürfnis der meisten Investoren nach individueller Freiheit und Selbstbestimmung als das Hauptmotiv ihres Herkommens Rechnung zu tragen. Das gilt umso mehr, da inzwischen viele Menschen inklusive zahlreicher Familien sich hier eine neue Heimat mit viel Mühe und Liebe geschaffen haben in dem Vertrauen, dass die bei der Investitionsentscheidung vorgefundenen Bedingungen für eine Ansiedlung sich nur in einem Rahmen ändern werden, der einen weiteren Verbleib in dieser neuen Heimat nicht unmöglich macht.
- Jede Regelung, die die einzelne Individualität in ihrer Souveränität über Körper, Geist und Seele einschränkt, ist zu unterlassen
Aus der erstellten Situationsanalyse und den Grundsatzüberlegungen zur Krisenbewältigung leitet sich für den Übergang vom
aktuellen Paradigma (alte Condominiumsvereinbarung aus dem Jahr 2021)
zum
neuen Paradigma (aktuell beim Catastro hinterlegtes Reglemento, nur wenigen Investoren bekannt und neu von der Reljuv ausgearbeitete Condominiumsvereinbarung, bislang unveröffentlicht)
die Erstellung folgender Dokumente ab, welche das Zusammenleben und die Zusammenarbeit der Eigentümergemeinschaft organisieren helfen sollen:
-
Eine Umfassende Technische Dokumentation des Gemeinschaftseigentums, für dessen Erhalt die Eigentümergemeinschaft die gemeinsame inhaltliche (d.h. technische) wie auch finanzielle Verantwortung trägt. Dieses Dokument entspricht der in Deutschland bekannten Teilungserklärung bei der Schaffung von Eigentümergemeinschaften von z.B. Mietshäusern. Die Erstellung dieses Dokumentes liegt in der Verantwortung der Firma Reljuv und ist den Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft vor der diese Eigentümergemeinschaft ins Leben rufenden, ersten Generalversammlung vorzulegen. Der Firma Reljuv wird hierzu seitens der Investoren ein Fragenkatalog vorgelegt, der bei der Beschreibung des Gegenstandes in gemeinschaftlicher Verantwortung strukturelle Unterstützung geben soll.
-
Das eigentliche, beim Catastro zu hinterlegende Reglemento, welches ausschließlich die wirtschaftlichen und im Zusammenhang damit auch rechtlichen Aspekte der Eigentümergemeinschaft auf der Grundlage des paraguayischen Rechts festlegt, um den Erhalt des Siedlungsgebietes und seine weitere Entwicklung bestmöglich zu organisieren.
-
Eine Condominiumsvereinbarung, die das geistige und soziale Leben und die damit zusammenhängenden rechtlichen Aspekte regelt, welche aber nicht Bestandteil des Reglamentos sind, sondern neben ihrer Funktion zur Organisation des internen Lebens im Condominium auch als attraktives Aushängeschild für potentielle Interessenten dienen kann, welche sich mit ihren Vorstellungen von sozialem Miteinander in ihren Heimatländern nicht mehr heimisch fühlen.
-
Eine Hausordnung, die in wenigen Worten auch zur Aushändigung an Gäste die wesentlichen Regelungen enthält, die das Gebiet sicher, ordentlich und sauber halten sollten.
-
Eine Selbstverpflichtung der Firma Reljuv S.A., in der rechtlich verbindlich die Verantwortung für den angerichteten Schaden bei den Investoren übernommen wird und als Konsequenz daraus und als Zeichen wirklicher Verantwortungsübernahme alle sich aus der Miteigentümerschaft ergebenden finanziellen Verpflichtungen der Gläubiger zu übernehmen, wenn ihnen schon ihr Geld nicht zurückgezahlt werden kann. Die Eigentümergemeinschaft als Ganzes nicht haftbar gemacht werden für den Schaden, den ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft (Reljuv S.A.) anderen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft zugefügt hat.
Sollte diese Verantwortungsübernahme nachweislich (durch vollständige Offenlegung der finanziellen Verhältnisse) nicht möglich sein, müssen andere Einigungen zwischen den Gläubigern und der Reljuv erzielt werden. Ein einseitiges Diktat der Einigungsbestimmungen seitens der Reljuv ist hierbei zu vermeiden.
Die Bereitschaft der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft, an der Bewerbung des Projektes aktiv mitzuwirken, hängt essentiell von der Ausgestaltung dieser Dokumente ab. Je breiter die Unterstützung der hier getroffenen Festlegungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft ist, desto größer ist die Aussicht auf eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen der Reljuv und den Investoren auch über ihr Zusammenwirken innerhalb der Eigentümergemeinschaft hinaus, um das Projekt nicht nur zu erhalten, sondern auch qualitativ wie quantitativ zu erweitern.
Aktualisierungsdatum: 26.03.2025: Situationsbeschreibung_v6.pdf